Honorarsatz |
Die erste Besprechung bleibt ohne Kostenfolge. Im Anschluss daran schätzen wir den Beratungsaufwand und definieren mit Ihnen ein verbindliches Kostendach.
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| Stundenansatz: zuzüglich: |
CHF 250.-- km-Entschädigung
CHF 0.60 |
Die erste Besprechung bleibt ohne Kostenfolge. Im Anschluss daran schätzen wir den Analyseaufwand und definieren mit Ihnen ein verbindliches Kostendach. pro Jahr |
bis |
CHF |
100'000 |
0.70% |
| bis | CHF |
250'000 |
0.65% |
| bis | CHF |
500'000 |
0.60% |
| bis | CHF |
750'000 |
0.55% |
| bis | CHF |
1'000'000 |
0.50% |
ab |
CHF |
1'000'000 |
nach Absprache |
| Bei Depots mit mehr als 25% Direktanlagen (Aktien / Obligationen / Derivate) erfolgt ein linear abhängiger Zuschlag von mindestens 25% der obigen Ansätze bis max. 100%. | |||
Darin inbegriffen sind |
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| Retrozession Auf den Kommissionen erhalten wir von den Finanzgesellschaften eine Ø-Vergütung von 50 %. Gewinnbeteiligung |
n = |
konservativ |
mehr als 75 % angelegt in Obligationen, Geldmarkt und Obligationen-Fonds |
4.00% |
renditeorientiert |
mehr als 25 % angelegt in Aktien und Aktienfonds |
5.00% |
wachstumsorientiert |
mehr als 50 % angelegt in Aktien und Aktienfonds |
6.00% |
Beim Abschluss von Finanzgeschäften fallen oft einmalige Provisionen für die Vermittlung an. Gerne leiten wir diese Gelder zu 90% an unsere Kunden weiter, sofern die Vergütung mindestens CHF 100 beträgt. |